Umwandlung eines Betonsteinwerk in ein Gewerbegebiet

Im Jahr 2008 wechselte ein bestehendes Fabrikationsgelände eines Betonsteinwerkes den Eigentümer. Da das Gelände im Außenbereich (nach BauGB) liegt, verloren damit alle Gebäude, die seit 1960 legal errichtet wurden, ihre Baugenehmigung und es mussten neue Nutzungen beantragt werden. Inzwischen (2013) stehen alle Verfahren vor dem Abschluss und es können auch neue Gewerbegebäude errichtet werden.

 

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